Nachfolgend finden Sie Informationen zu aktuellen Fördermöglichkeiten. 

Sie haben eine Projektidee aber Sie finden keine passende Ausschreibung, wo Sie das Vorhaben einreichen können? Sie suchen noch einen passenden Verbundpartner mit gezielter Expertise?

Dann kontaktieren Sie gern:

Marielies Becker

Senior Projektmanagerin Innovation

Berlin Partner für Wirtschaft und Technologie GmbH

Tel +49 30 46302-359

marielies.becker@berlin-partner.de

 

Gerald Franz
Projektmanager (Cluster), Team Verkehr, Mobilität, Logistik
Wirtschaftsförderung Land Brandenburg GmbH (WFBB)
Tel +49 331 730 61-243
gerald.franz@wfbb.de

 

 

 

Mit dem Gesetz zur steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung (Forschungszulagengesetz – FZulG) vom 14. Dezember 2019 (BGBl. I S. 2763) wurde eine neue steuerliche Forschungs- und Entwicklungsförderung in Form einer Forschungszulage eingeführt. Die steuerliche Förderung tritt dabei neben die gut ausgebaute Projektförderlandschaft und soll den Investitionsstandort Deutschland stärken und die Forschungsaktivitäten insbesondere kleiner und mittlerer Unternehmen anregen.

Zur Inanspruchnahme der Forschungszulage berechtigt sind unbeschränkt und beschränkt Steuerpflichtige, soweit sie nicht von der Besteuerung befreit sind. Die Forschungszulage steht allen Steuerpflichtigen mit Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb oder selbständiger Arbeit offen und kann unabhängig von der jeweiligen Gewinnsituation in Anspruch genommen werden. Die Anspruchsberechtigung setzt die Durchführung eines begünstigten Forschungs- und Entwicklungsvorhaben (FuE-Vorhabens) voraus, mit dem nach dem 1. Januar 2020 (also ab dem 2. Januar 2020) begonnen wurde. Begünstigt sind FuE-Vorhaben, soweit sie einer oder mehreren der Kategorien Grundlagenforschung, industrielle Forschung oder experimentelle Entwicklung zuzuordnen sind.

Die Höhe der Forschungszulage richtet sich nach den förderfähigen Aufwendungen für die begünstigten FuE-Vorhaben. Zu den förderfähigen Aufwendungen für eigenbetrieblich durchgeführte FuE-Vorhaben gehören der Bruttoarbeitslohn für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, soweit diese in einem begünstigten FuE-Vorhaben beschäftigt sind, sowie ein förderfähiger Eigenaufwand. Wird ein FuE-Vorhaben als Auftragsforschung durch einen Dritten durchgeführt, gehören 60 Prozent des hierfür entstandenen Entgeltes zu den förderfähigen Aufwendungen.

Für die Beantragung und Gewährung der Forschungszulage ist ein zweistufiges Verfahren vorgesehen:

1. Antrag auf Erteilung einer Bescheinigung bei der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ)

Zuerst ist bei der BSFZ eine Bescheinigung über die Begünstigungsfähigkeit eines FuE-Vorhabens zu beantragen. In einem Antrag können mehrere FuE-Vorhaben aufgenommen werden. Der BSFZ obliegt die inhaltliche Beurteilung des FuE-Vorhabens, also ob dem Grunde nach ein begünstigtes FuE-Vorhaben vorliegt. Das antragstellende Unternehmen erhält über das Vorliegen eines begünstigten FuE-Vorhabens von der BSFZ eine Bescheinigung. Die BSFZ übermittelt die Bescheinigung auch unmittelbar an das jeweils zuständige Finanzamt des antragstellenden Unternehmens. Diese Bescheinigung ist Voraussetzung (Grundlagenbescheid) für die Beantragung der Forschungszulage beim Finanzamt (vergleiche 2.).

Die Antragstellung erfolgt über das Web-Portal der BSFZ

2. Antrag auf Festsetzung der Forschungszulage beim jeweils zuständigen Finanzamt

In einem zweiten Schritt ist die Forschungszulage bei dem für die Besteuerung des anspruchsberechtigten Unternehmens nach dem Einkommen zuständigen Finanzamt zu beantragen. Dieser Antrag ist für alle begünstigen FuE-Vorhaben eines anspruchsberechtigten Unternehmens immer erst nach Ablauf des Wirtschaftsjahres zu stellen, in dem die förderfähigen Aufwendungen für begünstigte FuE-Vorhaben entstanden sind. Das bedeutet, dass die Beantragung der Forschungszulage wirtschaftsjahrbezogen erfolgt und die Forschungszulage nicht nur für ein konkretes FuE-Vorhaben gewährt wird. Bei mehrjährigen FuE-Vorhaben ist damit für jedes Wirtschaftsjahr ein Antrag auf Forschungszulage beim Finanzamt zu stellen. Das Finanzamt prüft die Angaben im Antrag auf Forschungszulage und setzt die Forschungszulage, soweit alle Voraussetzungen vorliegen, in einem Bescheid fest. Die Forschungszulage wird nach der Festsetzung allerdings nicht sofort ausgezahlt, sondern im Rahmen der nächsten erstmaligen Festsetzung von Einkommen- oder Körperschaftsteuer vollständig auf die festgesetzte Steuer angerechnet. Ergibt sich nach dieser Anrechnung ein Überschuss, wird dieser als Einkommen- oder als Körperschaftsteuererstattung ausgezahlt.

Die Beantragung der Forschungszulage erfolgt über ein elektronisches Antragsformular auf dem Online-Portal „Mein ELSTER“, in dem alle für die Festsetzung der Forschungszulage erforderlichen Angaben einzutragen sind. Dem Antrag sind keine weiteren Belege – auch nicht die Bescheinigung der BSFZ – beizufügen. Welche Angaben im Antrag auf Forschungszulage erforderlich sind, können Sie unter „Mehr zum Thema“ einsehen.

Weitere Informationen zur Forschungszulage finden Sie hier auf unserer Seite, unter anderem in dem BMF-Schreiben vom 11. November 2021 zur Gewährung von Forschungszulage sowie auf der Seite des Bundesministeriums für Bildung und Forschung. Das Informationsangebot wird fortlaufend aktualisiert. Anregungen und Fragen richten Sie bitte an das Bürgerreferat des Bundesministeriums der Finanzen (BMF).

Quelle: Veröffentlicht vom BMF am 07.02.2023 

https://www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Themen/Steuern/Steuerliche_Themengebiete/Forschungszulage/forschungszulage.html

INVEST bringt Start-ups und private Investierende zusammen, die an mutige Ideen glauben. Das Förderprogramm mobilisiert mehr privates Wagniskapital von Business Angels und hilft somit Start-ups dabei, leichter einen Investierenden zu finden.

Die neue INVEST-Förderrichtlinie ist zum 6. Februar 2023 in Kraft getreten. Ab sofort können beim BAFA wieder Anträge auf INVEST-Förderung gestellt werden.

Start-ups scheitern häufig schon in der Anfangsphase, weil ihnen das nötige Wagniskapital fehlt. Genau hier setzt das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz ((BMWK) mit dem Förderprogramm INVEST an. INVEST besteht aus einem Erwerbszuschuss und einem Exitzuschuss: Mit dem Erwerbszuschuss erhalten Business Angels 25 Prozent ihrer Investition steuerfrei erstattet, wenn sie sich mit mindestens 10.000 Euro Wagniskapital an Start-ups beteiligen. Mit dem Exitzuschuss können auch Steuern auf Gewinne aus den Investments pauschal erstattet werden.

Wagniskapital mobilisieren und Zugang verbessern

Auf diese Weise unterstützt INVEST einerseits junge innovative Unternehmen bei der Suche nach einem/r Kapitalgeber/in für das benötigte Startkapital. Andererseits motiviert das Förderprogramm private Investierende – insbesondere Business Angels – überhaupt oder mehr als bisher Wagniskapital für diese Unternehmen zur Verfügung zu stellen.

Veränderte Förderbedingungen ab 6. Februar 2023

Die Förderbedingungen wurden mit der ab 6. Februar 2023 in Kraft tretenden neuen Förderrichtlinie zum INVEST-Programm wie folgt angepasst:

  • 25% Erwerbszuschuss bei direktem Anteilserwerb (bisher 20%) und bei Wandeldarlehen (bisher 10%)
  • Einführung eines „INVEST-Budgets“ in Höhe von 100.000 Euro an Erwerbszuschüssen pro Investierendem (d.h. keine weitere INVEST-Förderung mehr, wenn 100.000 Euro an Erwerbszuschüssen ausgezahlt oder bewilligt wurden)

  • 10.000 Euro Mindestinvestitionssumme (bisher 25.000 Euro)

  • 200.000 Euro maximale förderfähige Investitionssumme pro Investment

  • Begrenzung des Exitzuschusses auf 25% (bisher 80%) der Investitionssumme

  • Erweiterung der zulässigen Rechtsformen für förderfähige Unternehmen auf eingetragene Genossenschaften (eG)

06.02.2024 -PRESSEMITTEILUNG -Klimaschutz

Gesucht: Neue Klimaschutzprojekte in EuropaDie Europäische Klimaschutzinitiative ruft den 8. Ideenwettbewerb für Klimaschutzprojekte aus und setzt neue Schwerpunkte

Einleitung

Die Projektförderung der Europäischen Klimaschutzinitiative (EUKI) geht in eine neue Runde: Der diesjährige Ideenwettbewerb startet am 6. Februar 2024. Bis zum 12. März 2024 können gemeinnützige Organisationen aus Zivilgesellschaft, Wissenschaft, Wirtschaft, Bildung und Kommunen dem europaweiten Aufruf folgen und ihre Projektskizzen über die EUKI-Webseite einreichen.

Die sechs Schwerpunktthemen in diesem Jahr sind Klimaneutrale Mobilität, Klimapolitik, CO2-Entnahme und Senken, Energiewende und klimaneutrale Gebäude, Sozialgerechter Strukturwandel sowie Nachhaltige Wirtschaft. Gefördert werden grenzüberschreitende Klimaschutzmaßnahmen, bei denen Partnerorganisationen aus mehreren europäischen Ländern zusammenarbeiten. Die EUKI fördert ausgewählte Projektideen mit jeweils zwischen 120.000 Euro bis einer Million Euro. Mehr als die Hälfte der Mittel soll in Projekte in die EUKI-Zielländer in Mittel-, Ost- und Südosteuropa, dem Baltikum sowie dem Westbalkan fließen. Teilnahmeberechtigt sind Organisationen mit Sitz in einem EU-Mitgliedsland oder in einem Land des Westbalkans.

Staatssekretär im Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Sven Giegold zum Hintergrund: Die EU will bis 2050 klimaneutral sein. Mit dem Ideenwettbewerb der Europäischen Klimaschutzinitiative geben wir Menschen vor Ort die Möglichkeit, eigene innovative Lösungen für den Klimaschutz in der gesamten EU voranzubringen. Die Europäische Klimaschutzinitiative stärkt die Zivilgesellschaft und klimafreundliche Unternehmen, gerade wo sie noch nicht so gut verankert sind. Die über 200 erfolgreichen Projekte sind daher auch ein Beitrag zu einer lebendigen Demokratie und europäischen Werten.

Die EUKI existiert seit 2017 und hat sich als bekanntes Förderprogramm erfolgreich etabliert. Mit ihren mittlerweile 203 Projekten hat sie insgesamt rund 95 Millionen Euro in den europäischen Klimaschutz investiert. Circa 440 Organisationen, Schulen, Behörden, Universitäten und gemeinnützige Unternehmen trugen bereits dazu bei, die EU-Klimaschutzziele zu erreichen und den European Green Deal umzusetzen. Sie alle sind in der EUKI-Community miteinander vernetzt. Mit den Angeboten der EUKI Academy erweitern sie ihr klimapolitisches Fachwissen und kommunizieren die Erfolgsrezepte ihrer Projekte.

Die EUKI unterstützt Ideen, die den Klimaschutz und Zusammenarbeit in Europa stärken. Dabei orientiert sich der jährliche EUKI-Ideenwettbewerb an den klimapolitischen Prioritäten und den aktuellen Herausforderungen in den Zielländern. So steht der 8. Ideenwettbewerb auch im Zeichen der Bewältigung der Energiekrise, der Umsetzung des „Fit for 55“-Pakets und des REPowerEU-Plans sowie der Entwicklung des EU-Klimarahmens für die Zeit nach 2030.

Weiterführende Informationen zur EUKI und ihren Projekten finden Sie unter https://www.euki.de.

Servicemenü

Strom, Wasserstoff, Ammoniak und Methanol: Förderung der EU für Infrastruktur

Einreichfrist: 24. September 2024, 11. Juni 2025 und 17. Dezember 2025

Die Europäische Kommission hat eine Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen veröffentlicht: Mit einer Milliarde Euro soll der Ausbau der Infrastruktur für die Versorgung mit alternativen Kraftstoffen entlang des transeuropäischen Verkehrsnetzes (TEN-V) gefördert werden. „Dies kann eine wichtige Lücke bei den massiven Investitionen schließen, die für den Aufbau einer nachhaltigen und zugänglichen Infrastruktur für Elektrofahrzeuge erforderlich sind“, sagte Verkehrskommissarin Adina Vălean, und forderte alle Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, diese Möglichkeit zu nutzen.

Die Aufforderung wurde im Rahmen der Fazilität „Connecting Europe“ (CEF) für das Verkehrsprogramm - Infrastrukturfazilität für alternative Kraftstoffe (Alternative Fuels Infrastructure Facility - AFIF) veröffentlicht. Vorschläge können bis zu einer von drei Fristen eingereicht werden: 24. September 2024, 11. Juni 2025 und 17. Dezember 2025.

Welche Projekte sind förderfähig?

Die Aufforderung bezieht sich auf den Ausbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe im Straßen-, See-, Binnenschiffs- und Luftverkehr. Zusätzlich zur Unterstützung von Stromtankstellen mit hoher Leistung und Wasserstofftankstellen werden die folgenden neuen Finanzierungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen:

  • Unterstützung von Megawatt-Ladestationen für schwere Nutzfahrzeuge
  • Unterstützung für die Strom- und Wasserstoffversorgung auf Flughäfen
  • Unterstützung von Stromversorgungs- und Ammoniak- und Methanol-Bunkeranlagen in Häfen

Wie werden die Zuschüsse vergeben?

Die eingereichten Vorschläge werden von der Europäischen Kommission und der Europäischen Exekutivagentur für Klima, Infrastruktur und Umwelt (CINEA) bewertet. Die Antragsteller erhalten die Bewertung etwa vier Monate nach Ablauf der Einreichungsfrist, und die Finanzhilfevereinbarungen werden innerhalb von neun Monaten nach Ablauf der Einreichungsfrist unterzeichnet. 

Weiterführende Links

 

Ansprechpartner


Wolfgang Treinen
Berlin Partner für Wirtschaft und Technologie GmbH
Tel: +49 (0)30 46302-268
E-Mail: wolfgang.treinen@berlin-partner.de


Robert Lenk
Berlin Partner für Wirtschaft und Technologie GmbH
Tel: +49 (0)30 46302120
E-Mail: robert.lenk@berlin-partner.de


Dajana Pefestorff
Wirtschaftsförderung Land Brandenburg GmbH
Tel: +49 (0)331 73061-315
E-Mail: dajana.pefestorff@wfbb.de

27.03.2024   PRESSEMITTEILUNG

Zukünftig auch für kleine und mittelständische Gemeinwohl-Unternehmen: Gründungsfinanzierung aus ERP-Mitteln

 

Die Bundesregierung erweitert die Fördermöglichkeiten für gemeinwohlorientierte Unternehmen. Sie sollen jetzt auch von den Mitteln des sogenannten ERP-Vermögen profitieren können. Das Bundeskabinett hat den Anwendungsbereich des ERP-Wirtschaftsplangesetzes 2024 (ERP-Wirtschaftsplangesetz-2024-Erweiterungsverordnung) dementsprechend erweitert und dazu den Entwurf einer Rechtsverordnung verabschiedet. Das ERP-Wirtschaftsplangesetz soll damit auch für die Gründungsfinanzierung aller gemeinwohlorientierten kleinen und mittleren Unternehmen gelten. Damit setzt die Bundesregierung die Nationale Strategie für Soziale Innovationen und Gemeinwohlorientierte Unternehmen weiter um. Sie sieht bessere Finanzierungsmöglichkeiten für Unternehmen im fairen Wettbewerb vor; konkret soll der Kreditzugang gemeinwohlorientierter Unternehmen zu Förderkreditprogrammen der KfW verbessert werden.

BMWK-Staatssekretär Sven Giegold: Gemeinwohlorientierte Unternehmen spielen eine wichtige Rolle bei der nachhaltigen Entwicklung der Wirtschaft. Sie verfolgen nicht nur finanzielle Ziele, sondern haben auch das Gemeinwohl und soziale Belange im Fokus. Sie können so als Vorbild für andere Unternehmen dienen und zeigen, dass wirtschaftlicher Erfolg und gesellschaftliches Engagement Hand in Hand gehen können. Gemeinwohlorientierte Unternehmen verdienen Gleichbehandlung mit allen anderen Unternehmen. Mit dem heute verabschiedeten Verordnungsentwurf stärken wir diese unternehmerische Ausrichtung und setzen die Nationale Strategie für Soziale Innovation und Gemeinwohlorientierte Unternehmen weiter um.

Durch die rechtlichen Änderungen können zukünftig alle kleinen und mittleren gemeinnützigen Unternehmen, unabhängig von ihrer Körperschaftssteuerpflicht, Zugang zu den ERP-Programmen im Bereich der Gründungsfinanzierung erhalten. Dies betrifft insbesondere das bestehende Angebot ERP-Gründerkredit StartGeld, womit Gründungen und junge Unternehmen mit Kreditbeträgen bis 125.000 Euro unterstützt werden. Damit verbessert die Bundesregierung den Finanzierungszugang für gemeinwohlorientierte Unternehmen in der wichtigen Gründungs- und frühen Festigungsphase (d.h. bis 5 Jahre nach Gründung).

Die Bundesregierung prüft darüber hinaus, ob auch im Bereich der allgemeinen Unternehmensfinanzierung eine Öffnung für alle gemeinnützigen Unternehmen erfolgen kann.

Der Entwurf der Rechtsverordnung wird jetzt dem Deutschen Bundestag zur parlamentarischen Beratung übersandt.

Weitere Informationen:

Das ERP [European Recovery Program]-Sondervermögen fördert seit 75 Jahren die Wirtschaft in Deutschland. Es stammt aus Mitteln des Marshallplans und wird vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz verwaltet. Im Fokus der Förderung stehen kleine und mittlere Unternehmen, die in ihrer Finanzierungssituation oftmals gegenüber Großunternehmen strukturell benachteiligt sind. Die ERP-Mittel werden zum großen Teil über die KfW in Form von Krediten zur Verfügung gestellt.

Die Nationale Strategie für Soziale Innovationen und Gemeinwohlorientierte Unternehmen wurde am 13. September 2023 vom Bundeskabinett beschlossen und wird unter Federführung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz und des Bundesministeriums für Bildung und Forschung durch die Bundesregierung umgesetzt. Sie umfasst insgesamt 70 Maßnahmen zur Verbesserung der Rahmenbedingungen, zum Abbau von Benachteiligungen für gemeinwohlorientierte Unternehmen und zum Ausbau bedarfsgerechter Förderung.

 

 

Interreg VI A Brandenburg – Polska 2021-2027 | 3. Aufruf (2024)

Einreichfrist: 30. Juni 2024

Im Rahmen der Europäischen Territorialen Zusammenarbeit werden im Programm Interreg VI A Brandenburg – Polska 2021-2027 Projekte in grenzüberschreitender Zusammenarbeit von Akteuren aus dem Programmraum (o.g. Landkreise und kreisfreie Städte im Land Brandenburg und polnische Wojewodschaft Lubuskie) gefördert. Der 3. Aufruf wird offen sein im Zeitraum 01.03.-30.04.2024 für Projektanträge in allen Prioritäten (s.u.).

WER wird gefördert?
Akteure aus dem Programmraum, in Brandenburg: Landkreise und kreisfreie Städte

WAS wird gefördert?
Vorhaben der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit in den folgenden Förderschwerpunkten / Prioritäten:

WIE wird gefördert?
Zuschuss 80% der anrechenbaren Kosten. Pauschalierte Abrechnungsmodelle kommen zur Anwendung.

Weiterführende Links

 

Ansprechpartner


Holger Zeiser
Wirtschaftsförderung Land Brandenburg GmbH
Tel: +49 (0)335 28396019
E-Mail: holger.zeiser@wfbb.de

Fördermöglichkeiten im Rahmen des Masterplan Industriestadt Berlin 2022 -2026 (MPI)

Einreichfrist: Fortlaufende Einreichungsfristen

Haben Sie eine Projektidee, die den Industriestandort Berlin voranbringen wird?

Welche Projekte können gefördert werden?

„Zur Umsetzung des MPI 2022 – 2026 gewährt das Land Berlin projektbezogene Zuwendungen für Vorhaben, welche die digitale und die ökologische Transformation der Industrie sowie die Transformation der industriellen Arbeitswelt unterstützen. Es werden Projekte mit einem klaren Industriefokus gefördert, die den Zielen der MPI-Handlungsfelder „Innovation“, „Kompetenzen“, „Rahmenbedingungen“ oder „Kommunikation und Vernetzung“ entsprechen sowie sich an den definierten Handlungsschwerpunkten orientieren (vgl. MPI 2022 – 2026). Mit der Umsetzung von Projekten wird das übergeordnete Ziel verfolgt, Wettbewerbsfähigkeit und Resilienz der Industriestadt Berlin zu sichern und bestehende Potenziale zu heben und auszubauen.

Mit der Umsetzung von Projekten wird das übergeordnete Ziel verfolgt, Wettbewerbsfähigkeit und Resilienz der Industriestadt Berlin zu sichern und bestehende Potenziale zu heben und auszubauen.“

Zielgruppe

Antragsberechtigt sind Unternehmen, wirtschaftsnahe Einrichtungen (wie Vereine, Verbände, Unternehmensnetzwerke), wissenschaftliche Einrichtungen, Transfereinrichtungen. Pro Jahr sind 1-2 Fördercalls angedacht. Weitere Informationen finden Sie hier.

Ausführliche Informationen finden Sie hier.

Weiterführende Links

 

Ansprechpartner


Jens Woelki
Berlin Partner für Wirtschaft und Technologie GmbH
Tel: +49 (0)030 46302-259
E-Mail: jens.woelki@berlin-partner.de


Dr. Ana Tomás
Berlin Partner für Wirtschaft und Technologie GmbH
Tel: +49 (0)30 46302190
E-Mail: ana.tomas@berlin-partner.de

Green-AI Hub Mittelstand

Einreichfrist: bis Ende 2025

Der Green-AI Hub Mittelstand ist Wegbereiter für die Nutzung von KI für Ressourceneffizienz und Materialeinsparung. Er richtet sich speziell an KMU: praxisnah, lösungsorientiert und direkt vor Ort. Für ein nachhaltiges Wirtschaftswachstum, die Zukunftssicherung des Mittelstands und die Umwelt, in der wir leben.

Er unterstützt ausgewählte KMU aus ganz Deutschland bei der Umsetzung eines KI-Projektes mit dem Ziel, Ressourcen einzusparen. Gemeinsam mit Ihnen entwickeln KI-Expert*innen kostenlos im Rahmen eines Pilotprojektes über sechs Monate nachhaltige KI-Lösungen für Ihr Unternehmen. Bis Ende 2025 wird der Green-AI Hub Mittelstand bis zu 20 praktische Pilotanwendungen umsetzen.

Was angeboten wird:

  • Individuelle Beratung und Unterstützung bei der Umsetzung vor Ort 
  • Entwicklung einer dauerhaften KI-Strategie für Ihren Betrieb
  • Seien Sie unter den ersten KMU, die durch moderne KI-Anwendungen direkt vor Ort Ressourcen einsparen.

Weiterführende Links

 

Downloads

 

Ansprechpartner


Philipp Günther
Berlin Partner für Wirtschaft und Technologie GmbH
Tel: +49 (0)30 46302-207
E-Mail: philipp.guenther@berlin-partner.de


Dajana Pefestorff
Wirtschaftsförderung Land Brandenburg GmbH
Tel: +49 (0)331 73061-315
E-Mail: dajana.pefestorff@wfbb.de

Maßnahmen zur Entwicklung regenerativer Kraftstoffe

Einreichfrist: Fortlaufend jeweils am 31. März und 30. September

Die Bundesregierung hat mit dem Klimaschutzplan 2050 für den Verkehrssektor das Ziel einer Senkung der Treibhausgasemissionen um 42 % im Zeitraum 1990 bis 2030 festgelegt. Erneuerbare Kraftstoffe können hierzu einen wesentlichen Beitrag leisten. Die vorliegende Richtlinie soll daher die Weiterentwicklung von strombasierten Kraftstoffen und fortschrittlichen Biokraftstoffen unterstützen. Über die Reduktion von Treibhausgasemissionen hinaus sollen die im Wege der Förderung gesetzten Anreize auch folgende Zielstellungen adressieren:
– Beschleunigung des Technologie- und Innovationstransfers, um innovative Herstellungsverfahren von fortschrittlichen Biokraftstoffen und strombasierten Kraftstoffen voranzubringen,
– Erreichung der notwendigen technologischen Reife für einen Markteintritt und Markthochlauf,
– Förderung von Innovationen,
– Ausbau der bisherigen Technologieführerschaft und zugleich Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland sowie
– Beschleunigung der Dekarbonisierung im Verkehrsbereich. 

Weiterführende Links

 

Ansprechpartner


Dr. Jens Unruh
Wirtschaftsförderung Land Brandenburg GmbH
Tel: +49 (0)331 730 61 -311
E-Mail: jens.unruh@wfbb.de


Wolfgang Treinen
Berlin Partner für Wirtschaft und Technologie GmbH
Tel: +49 (0)30 46302-268
E-Mail: wolfgang.treinen@berlin-partner.de

 

Interreg VI A Mecklenburg-Vorpommern - Brandenburg – Polska 2021-2027 | 3. Aufruf (2024)

Einreichfrist: 30. August 2024

Im Rahmen der Europäischen Territorialen Zusammenarbeit werden im Programm Interreg VI A Mecklenburg-Vorpommern - Brandenburg – Polska 2021-2027 Projekte in grenzüberschreitender Zusammenarbeit von Akteuren aus dem Programmraum (o.g. Landkreise im Land Brandenburg, Landkreise in Vorpommern und polnische Wojewodschaft Zachodniopomorskie) gefördert. Der 4. Aufruf wird offen sein im Zeitraum 6.5.-30.08.2024 für Projektanträge in den Prioritäten 1.1, 2.4, 2.7..

WER wird gefördert?
Akteure aus dem Programmraum, aus Brandenburg: Landkreise MOL, BAR, UM.

WAS wird gefördert?
Vorhaben der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit in den Themenbereichen:
- 1.1 Forschung und Innovation
- 2.4 Anpassung an den Klimawandel
- 2.7 Naturschutz und Biodiversität

WIE wird gefördert?
Zuschuss 80% der anrechenbaren Kosten.
Pauschalierte Abrechnungsmodelle kommen zur Anwendung.

Weiterführende Links

 

Ansprechpartner


Holger Zeiser
Wirtschaftsförderung Land Brandenburg GmbH
Tel: +49 (0)335 28396019
E-Mail: holger.zeiser@wfbb.de

Berliner Programm für Nachhaltige Entwicklung (BENE II)

Einreichfrist: laufend

Das Berliner Programm für Nachhaltige Entwicklung (BENE II) ist ein Förderprogramm zur Förderung von Vorhaben zum Klima- und Umweltschutz, die im besonderen Interesse des Landes Berlin liegen und in Berlin realisiert werden. Die Förderschwerpunkte umfassen:

  1. Energieeffizienz
  2. Umwelt- und Energiemanagementsysteme
  3. Intelligente Energiesysteme, Netze und Speichersysteme
  4. Anpassung an den Klimawandel
  5. Schutz und Erhalt der städtischen Natur und Verringerung von Umweltverschmutzung
  6. Nachhaltige, multimodale städtische Mobilität

Das Antragsverfahren ist zweistufig – Projektskizzen können jederzeit eingereicht werden.

Weitere Informationen.

Weiterführende Links

 

Ansprechpartner


Robert Viebig
Berlin Partner für Wirtschaft und Technologie GmbH
Tel: +49 (0)30 46302587
E-Mail: robert.viebig@berlin-partner.de