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Fördermöglichkeiten für Aktivitäten und Projekte

Nachfolgend finden Sie Informationen zu aktuellen Fördermöglichkeiten.

Sie haben eine Projektidee aber Sie finden keine passende Ausschreibung, wo Sie das Vorhaben einreichen können? Sie suchen noch einen passenden Verbundpartner mit gezielter Expertise?

Dann kontaktieren Sie gern:

Marielies Becker
Senior Projektmanagerin Innovation
Berlin Partner für Wirtschaft und Technologie GmbH
Tel +49 30 46302-359
marielies.becker@berlin-partner.de 

Gerald Franz
Projektmanager (Cluster), Team Verkehr, Mobilität, Logistik
Wirtschaftsförderung Land Brandenburg GmbH (WFBB)
Tel +49 331 730 61-243
gerald.franz@wfbb.de 

Mit dem "Markterschließungsprogramm für KMU" (MEP) fördert das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) insbesondere kleine und mittlere Unternehmen bei ihrem Einstieg in ausländische Märkte.

Das MEP bedient branchenübergreifend die wichtigen Zukunftsthemen Umwelttechnologien, zivile Sicherheit und Gesundheitswirtschaft ebenso wie die traditionellen Bereiche Maschinen- und Anlagenbau, Fahrzeug- und Zulieferindustrie oder Chemie- und Elektroindustrie. Es ist mit seinen Modulen global für Wachstumsmärkte und -felder relevant. Es berücksichtigt weltweit Länder und Regionen, die wichtige Zielmärkte darstellen und Geschäftschancen für die deutsche Wirtschaft bieten.

Das MEP Modulsystem bietet Informationsveranstaltungen bis Unternehmerreisen für das In- und Ausland:

Teilnehmen können kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Firmensitz in Deutschland und Interesse, ihr Auslandsgeschäft auf- oder auszubauen. Auch Großunternehmen können sich für eine Projektteilnahme bewerben. Grundsätzlich gilt, dass mindestens 50 Prozent der teilnehmenden Unternehmen KMU sein müssen und Vorrang vor Großunternehmen haben.

Unternehmen profitieren vom umfangreichen Unterstützungsangebot des MEP. Im Rahmen der Förderung werden Kosten für die Organisation des Programms sowie Informationsbereitstellung getragen.

Der Eigenanteil* bei der Teilnahme an den Auslandsformaten Markterkundung, Geschäftsanbahnung und Leistungsschau beträgt:

  • 500 Euro (netto) für Unternehmen mit weniger als zwei Millionen Euro Jahresumsatz und weniger als zehn Mitarbeitern
  • 750 Euro (netto) für Unternehmen mit weniger als 50 Millionen Euro Jahresumsatz und weniger als 500 Mitarbeitern
  • 1.000 Euro (netto) für Unternehmen ab 50 Millionen Euro Jahresumsatz oder ab 500 Mitarbeitern

Reise-, Unterbringungs- und sonstige Verpflegungskosten müssen vom Unternehmen selbst getragen werden.

Die Teilnahme an Informationsveranstaltungen in Deutschland ist kostenlos. Gegebenenfalls kann eine Aufwandspauschale von 30,00 Euro für Verpflegung erhoben werden.

Die Förderung unterliegt den EU-Bestimmungen für De-minimis-Beihilfen.

*Bei ausschließlich digitaler Durchführung des Projekts reduziert sich der Eigenanteil um 50 Prozent

Weiterführende Links

 

Ansprechpartner


Mona Meyer zu Kniendorf
Berlin Partner für Wirtschaft und Technologie GmbH
Tel: +49 (0)30 46302-532
E-Mail: mona.meyerzukniendorf@berlin-partner.de


Tessa-Alexa Neuenburg
Wirtschaftsförderung Land Brandenburg GmbH
Tel: +49 (0)331 730 61-320
E-Mail: tessa.neuenburg@wfbb.de
 

Das Projekt Women TechEU hat sich zum Ziel gesetzt, das Potenzial von Frauen geführten deep-tech Start-ups in der Frühphase zu fördern. Der entsprechende Aufruf wird am 15. Januar geöffnet (deadline ist der 17. März, 17 Uhr).

Mit einem Zuschuss von 75.000€  und einem personalisierten Geschäftsentwicklungsprogramm ebnet das Projekt diesen Innovatorinnen den Weg, damit sie in ganz Europa eine führende Rolle in der technologischen Innovation spielen können. 

Die genauen Kriterien für eine Bewerbung sind:

  • Start-ups, die von Frauen gegründet oder mitbegründet wurden und eine Frau eine Top-Management-Position innehaben (CEO, CTO oder vergleichbar).
  • Start-ups in denen Frauen zum Zeitpunkt der Einreichung mindestens 25 % der Anteile am Unternehmen halten (muss nicht die Gründerin selbst sein)
  • Start-ups, die zwischen 6 Monaten und 8 Jahren alt sind (zum Zeitpunkt der Einreichung)
  • Start-ups, die eine begrenzte Finanzierung aufgebracht haben (bis zu 1 Mio. EUR zum Zeitpunkt der Einreichung)
  • bevor sie ein ausgereiftes MVP (Minimum Viable Product) entwickelt haben. 

 

Weitere Informationen zu dem Aufruf finden auf der Seite des Projektträgers

Weiterführende Links

 

Ansprechpartner


Mona Meyer zu Kniendorf
Berlin Partner für Wirtschaft und Technologie GmbH
Tel: +49 (0)30 46302-532
E-Mail: mona.meyerzukniendorf@berlin-partner.de


Dr. Kuang Dai
Wirtschaftsförderung Land Brandenburg GmbH
Tel: +49 (0)331 7044 57-2933
E-Mail: Kuang.dai@wfbb.de
 

Im Rahmen dieses Programms unterstützt das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie des Landes Brandenburg (MWAE) zusammen mit der ILB Unternehmen im Lausitzer Revier in Brandenburg während der EU-Förderperiode von 2021-2027.

Fördernehmer

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft
Große Unternehmen (GU) der gewerblichen Wirtschaft

Förderthemen
Bewältigung und Abmilderung der sozialen, beschäftigungsspezifischen, wirtschaftlichen und ökologischen Auswirkungen des Übergangs zu den energie- und klimapolitischen Vorgaben der Europäischen Union für 2030 und des Übergangs der Union zu einer klimaneutralen Wirtschaft bis 2050

Förderart Zuschuss

Fördergeber 
Land Brandenburg, Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie des Landes Brandenburg (MWAE)

Mittelherkunft
Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und Just Transition Fund (JTF)

Ziel des Programms
Schaffung von Anreizen für Investitionen von Unternehmen, die zur Bewältigung und Minderung der sozialen, beschäftigungsbezogenen, wirtschaftlichen und ökologischen Herausforderungen und Auswirkungen des Kohleausstiegs beitragen.

Ablauf / Verfahren
Wie ist das Antragsverfahren?
Ihren Antrag können Sie online ab dem 16. August 2023 über das Kundenportal der ILB stellen.

Geltungsdauer
Die Förderrichtlinie tritt mit Unterzeichnung in Kraft und mit Ablauf des 30. Juni 2027 außer Kraft.

Wer erteilt weitere Auskünfte?
Die Mitarbeitenden der ILB unter der Telefonnummer 0331 660-2211 helfen Ihnen bei der Beantwortung Ihrer Fragen.

Just Transition Fund (JTF) - Unternehmensförderung 2023

Das Förderprogramm für innovative und nachhaltige Existenzgründungen und Start-ups in Berlin

GründungsBONUS Plus bietet einen Kostenzuschuss für die Entwicklung, Umsetzung und Marktetablierung innovativer und nachhaltiger Produkte und Dienstleistungen.

Gefördert werden technologische, digitale, kreative oder soziale Geschäftsmodelle mit Sitz in Berlin. Fokussiert werden zukunftsweisende Konzepte mit u. a. ökologischer, ökonomischer oder sozialer Innovation, die zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als achtzehn Monate sind. Maßgeblich hierfür sind z. B. das Datum der Unterzeichnung des Gesellschaftsvertrages, das Bestätigungsdatum der Gewerbeanmeldung oder das Datum der Bestätigung des Finanzamtes über die Anmeldung der freiberuflichen Tätigkeit.

GründungsBONUS Plus unterstützt Gründerinnen und Gründer im ersten Geschäftsjahr durch eine Kostenübernahme von bis zu 50 % der förderfähigen Gesamtkosten - maximal 50.000 Euro. Dadurch können z. B. Miete, Gehälter, Materialkosten, IT- und Patentkosten von zukunftsträchtigen Gründungen bezuschusst werden.

Das Förderprogramm richtet sich an 

  • rechtlich selbständige, auf Gewinnerzielung ausgerichtete Gründerinnen und Gründer, 
  • Start-ups und 
  • Kleinstunternehmen
  • wirtschaftlich tätige Sozialunternehmen (mehr als 50 % der Einnahmen werden nicht aus staatlichen Zuschüssen oder Zahlungen von Sozialversicherungsträgern bezogen)

mit Sitz in Berlin. 

Gefördert werden ausschließlich Unternehmen, an denen die Gründerinnen und Gründer Mehrheiten der Gesellschafteranteile halten und in denen sie selbst wesentliche Leitungsfunktionen ausüben. 

Weiterführende Links

 

Ansprechpartner


Elena Arndt
Berlin Partner für Wirtschaft und Technologie GmbH
Tel: +49 (0)30 46302-443
E-Mail: Elena.Arndt@berlin-partner.de

 

 

Überblick
Mit dem Förderprogramm unterstützt das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie über die ILB die Umsetzung innovativer Maßnahmen, für die spezielle Innovationsfachkräfte eingesetzt werden sollen.

Fördernehmer 
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit einer Betriebsstätte im Land Brandenburg

Förderthemen
Beschäftigung von Werkstudierenden sowie Innovationsassistentinnen beziehungsweise Innovationsassistenten für eine innovative Aufgabe

Förderart Zuschuss

Fördergeber Land Brandenburg,
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie

Mittelherkunft Europäischer Sozialfonds Plus (ESF+)


Ziel des Programms
Wir unterstützen die Beschäftigung von Werkstudierenden sowie Absolventinnen beziehungsweise Absolventen von Hochschulen oder der Aufstiegsfortbildung in Brandenburgischen KMU. Mit dem Wissenstransfer begünstigen wird betriebliche Innovationen und Wachstum.

Wer, was und wie wird gefördert
Wer wird gefördert?
Gefördert werden kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die zum Zeitpunkt der Antragstellung der Beihilfen ihren Sitz, mindestens jedoch eine Betriebsstätte im Land Brandenburg haben.

Was wird gefördert?
Gefördert wird die Teilzeitbeschäftigung von in Vollzeit immatrikulierten Werkstudierenden sowie die Beschäftigung von Innovationsassistentinnen beziehungsweise Innovationsassistenten in kleinen und mittleren Unternehmen im Rahmen einer betrieblichen Innovationsaufgabe.

Innovationsassistentinnen beziehungsweise Innovationsassistenten sind Absolventinnen beziehungsweise Absolventen von staatlichen beziehungsweise staatlich anerkannten Hochschulen oder der geregelten beruflichen Aufstiegsfortbildung.

Bei einer innovativen Aufgabe handelt es sich um Tätigkeiten/Arbeitspakete, die im Rahmen einer betrieblichen Innovation durch eine Innovationsfachkraft erbracht werden. Mit der Bearbeitung der innovativen Aufgabe werden konkrete Ziele und damit verbundene betriebliche Entwicklungen verfolgt. Die innovative Aufgabe darf zuvor nicht im antragstellenden Unternehmen bearbeitet worden sein.

Bei einer betrieblichen Innovation handelt es sich um eine gezielte Veränderung in einem Unternehmen, in deren Rahmen Produkte, Dienstleistungen und Verfahren (Methoden und Prozesse) erstmalig eingeführt werden und somit Neuigkeitscharakter für das Unternehmen aufweisen.

Wie wird gefördert?
Werkstudierende
Es ist ein monatliches Bruttogehalt in Höhe von mindestens 1.076,00 Euro für eine wöchentliche Arbeitszeit von 20 Stunden zu vereinbaren. Bei einer geringeren wöchentlichen Arbeitszeit, verringert sich auch die Höhe des mindestens zu vereinbarenden monatlichen Bruttogehaltes. Dafür gibt es eine Tabelle, die die Wochenarbeitsstunden und die dazugehörigen Mindestarbeitsentgelte vorgibt (siehe Richtlinie Ziffer 3.1.4.5).

Für die Berechnung gibt es eine Standardeinheit. Als Standardeinheit gilt ein Kalendermonat, in dem die zu fördernde Person im Unternehmen gegen Entgelt tätig ist. Der Förderbetrag richtet sich nach der Förderstufe gemäß des Bruttomonatsgehalts und den Wochenarbeitsstunden.

Eine Förderung ist ausgeschlossen, wenn die vertraglich vereinbarte Anzahl der Wochenarbeitsstunden die für die betreffende Förderstufe zulässige Anzahl übersteigt.
Die Förderung wird für die Dauer von mindestens sechs bis maximal zwölf vollen Kalendermonaten gewährt.
Innovationsassistentinnen beziehungsweise Innovationsassistenten
Es ist ein Bruttogehalt in Höhe von monatlich mindestens 2.750,00 Euro bezogen auf mindestens 38 Wochenstunden vertraglich zu vereinbaren. Bei einer geringeren wöchentlichen Arbeitszeit, verringert sich auch die Höhe des mindestens zu vereinbarenden monatlichen Bruttogehaltes. Dafür gibt es eine Tabelle, die die Wochenarbeitsstunden und die dazugehörigen Mindestbruttomonatsgehälter vorgibt (siehe Richtlinie Ziffer 3.2.4.5).
Für die Berechnung gibt es eine Standardeinheit. Als Standardeinheit gilt ein Kalendermonat, in dem die Innovationsassistentin beziehungsweise der Innovationsassistent im Unternehmen gegen Entgelt tätig ist. Der Förderbetrag richtet sich nach der Förderstufe gemäß des Bruttomonatsgehalts und den Wochenarbeitsstunden.

Eine Förderung ist ausgeschlossen, wenn die vertraglich vereinbarte Anzahl von Wochenarbeitsstunden die für die betreffende Förderstufe zulässige Anzahl übersteigt.
Die Förderung wird für die Dauer von 18 vollen Kalendermonaten gewährt.
Für Beschäftigungen mit einer betrieblichen Innovationsaufgabe aus einem nachhaltigen Bereich kann die Dauer der Förderung bis zu 24 Monate betragen (siehe Richtlinie Ziffer 3.2.4.6).
 

Ablauf / Verfahren
Wie ist das Antragsverfahren?
Ihren Antrag können Sie online ab dem 1. Juli 2024 über das Kundenportal der ILB stellen.

Bei Inanspruchnahme von mehreren Förderungen ist für jede Förderung jeweils ein Antrag zu stellen.

Die Antragstellenden können nach elektronischer Eingangsbestätigung der ILB auch vor Bewilligung durch die Bewilligungsbehörde mit dem Vorhaben beginnen und den Arbeitsvertrag mit der Innovationsassistentin oder dem Innovationsassistenten abschließen. Diese beziehungsweise dieser kann die Beschäftigung aufnehmen. In diesen Fällen liegt jedoch das Risiko bei den Antragstellenden, die Zuwendung nicht, nicht in der beantragten Höhe oder nicht zu dem beantragten Zeitpunkt zu erhalten. Erst mit der Bestandskraft des Zuwendungsbescheides stehen die Höhe der Zuwendung und deren Bedingungen fest.

Geltungsdauer
Die Förderrichtlinie tritt mit Wirkung zum 22. November 2022 in Kraft und mit Ablauf vom 31. Dezember 2028 außer Kraft.

Wer erteilt weitere Auskünfte?
Die Mitarbeitenden der Investitionsbank Brandenburg (ILB) helfen Ihnen bei der Beantwortung Ihrer Fragen. Ihre Ansprechpartner bei der ILB erreichen Sie über das Infotelefon Arbeit 0331 - 660-2200.

Das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM)

Das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) ist ein bundesweites, technologie- und branchenoffenes Förderprogramm. Mit dem ZIM sollen die Innovationskraft und damit die Wettbewerbsfähigkeit mittelständischer Unternehmen nachhaltig gestärkt werden. Es soll zum volkswirtschaftlichen Wachstum beitragen, insbesondere durch die Erschließung von Wertschöpfungspotenzialen und die Hebung des Niveaus anwendungsnahen Wissens.

Mittelständische Unternehmen und Forschungseinrichtungen, die mit ihnen zusammenarbeiten, erhalten Zuschüsse für anspruchsvolle Forschungs- und Entwicklungsprojekte, die zu neuen Produkten, technischen Dienstleistungen oder besseren Produktionsverfahren führen. Wesentlich für eine Bewilligung sind der technologische Innovationsgehalt sowie gute Marktchancen der geförderten FuE-Projekte. Das ZIM zielt auf mittelstandsgerechte Rahmenbedingungen und ist auf die Bedürfnisse von kleinen und mittelständischen Unternehmen ausgerichtet.

Die Unternehmen können Forschung und Entwicklung als Einzelprojekte durchführen oder als Kooperationsprojekte mit Forschungseinrichtungen oder anderen Unternehmen. Darüber hinaus werden das Management und die Organisation von innovativen Unternehmensnetzwerken gefördert. Sowohl bei Kooperationsprojekten als auch bei Netzwerken unterstützt das ZIM auch internationale Partnerschaften.

Antragsverfahren

So hilft ZIM in wenigen Schritten bei Ihrer Innovation:

Bei allen Schritten erhalten Sie kostenlose Beratung durch die ZIM-Projektträger.

 

https://www.zim.de/ZIM/Redaktion/DE/Artikel/ueber-zim.html

Zuschüsse und Darlehen für Innovationsprojekte
Sie sind Gründer eines innovativen Unternehmens, streben die Durchführung eines Innovationsprojektes an und benötigen 
finanzielle Unterstützung bei der Planung Ihres Projektes? Mit der " FIT -Frühphasenfinanzierung" hilft die IBB Ihnen die 
Unternehmensinfrastruktur und erforderlichen Personalkapazitäten aufzubauen.

"ProFIT – Frühphasenfinanzierung" auf einen Blick
• Zuschüsse und Darlehen für technologisch hochinnovative Gründungen 
• bis zu 500.000 EUR zur Finanzierung der Anlaufkosten
• keine Banksicherheiten erforderlich
• Finanzierungsanteil bis zu 100%

Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind neu gegründete, technologieorientierte kleine Unternehmen (KU) mit Sitz in Berlin. Sie streben die 
Durchführung eines Innovationsprojektes ("FuE-Ankerprojekt") an und dürfen maximal 12 Monate alt sein, um die Förderung aus 
der Frühphase 1 in Anspruch zu nehmen, maximal 24 Monate sofern nur die Förderung aus der Frühphase 2 beantragt wird.

Was wird gefördert?
In beiden Frühphasen sind alle notwendigen und angemessenen Ausgaben Ihres Unternehmens förderfähig, die weder direkt im 
Zusammenhang mit dem "Ankerprojekt" (Innovationsprojekt) noch im Zusammenhang mit Ihren umsatzbezogenen 
Kundenaufträgen anfallen.

• Personalausgaben (v.a. Geschäftsführer) 
• Investitionsausgaben 
• laufende Betriebsausgaben

Wie wird gefördert?
Die Förderung wird in Abhängigkeit der jeweiligen Frühphase gewährt.

weitere Infos entnehmen Sie bitte der angehangenen PDF…


Kontakt
Kundenbetreuung Wirtschaftsförderung
• Telefon: +49 (0) 30 / 2125-4747 
• Email: wirtschaft@ibb.de

Partner der IBB
Die IBB-Beteiligungsgesellschaft unterstützt innovative Technologieunternehmen mit Venture Capital und berät bei der 
Finanzierung.
www.ibb-bet.de/start.html

Einreichfrist: Fortlaufend jeweils am 15. April und 15. Oktober eines Jahres

Gefördert werden risikoreiche Forschungs- und vorwettbewerbliche Entwicklungsprojekte von KMU als Einzelvorhaben oder im Verbund mit anderen KMU, Hochschulen, außeruniversitären Forschungseinrichtungen, Gebietskörperschaften, weiteren Institutionen oder anderen gewerblichen Unternehmen, die nicht die KMU-Kriterien erfüllen. Sie sollen technologieübergreifend und anwendungsbezogen sein. Die Vorhaben müssen eine wirtschaftliche Verwertungsperspektive erkennen lassen.

Gefördert werden FuE-Vorhaben für Technologien, Verfahren oder Dienstleistungen, die einen Beitrag zu folgenden Themenschwerpunkten mit jeweils beispielhaften Fragestellungen leisten:

Rohstoffeffizienz und Kreislaufwirtschaft
• Kreislaufführung und Verlängerung der Nutzungsdauer von Produkten und Komponenten, ressourceneffizientes Produktdesign und innovative Recycling- und Verwertungsverfahren;
• integrale Bewirtschaftung des anthropogenen Lagers mit dem Ziel, aus langlebigen Gütern sowie Ablagerungen Sekundärrohstoffe zu gewinnen (Urban Mining);
• Steigerung der Ressourceneffizienz vor allem in rohstoffintensiven Verfahren (zum Beispiel Verarbeitung metallischer und mineralischer Rohstoffe, Herstellung chemischer Grundstoffe und Baustoffe);
• effiziente Bereitstellung und Nutzung kritischer Rohstoffe;
• Verbesserung der Rohstoffproduktivität durch Optimierung von Wertschöpfungsketten, Einsatz von digitalen Technologien und Entwicklung von Bewertungs- und Steuerungsinstrumenten.

Nachhaltiges Wassermanagement
• Technologien und Maßnahmen zur effizienten Nutzung der Ressource Wasser;
• Wasserwiederverwendung, Energiegewinnung und Rückgewinnung von Nährstoffen aus Abwasser und Prozesswasser;
• innovative Verfahren zur Trinkwassergewinnung und -aufbereitung;
• Mess-, Steuer- und Regelungstechnik in der Wassertechnologie;
• effizientere Bewässerungstechnologien;
• innovative Abwasser- und Regenwasserbehandlungstechnologien;
• Maßnahmen zur Sanierung und Renaturierung von Wasserressourcen (zum Beispiel Grundwasser, Oberflächengewässer).

Es werden Einzelprojekte oder Verbundprojekte mit einer Gesamtfördersumme von bis zu 500.000 Euro gefördert. Die Laufzeit der Projekte beträgt in der Regel zwei Jahre.

Bewertungsstichtage für zunächst einzureichende Projektskizzen sind jeweils der 15. April und der 15. Oktober eines Jahres, beginnend mit dem 15. Oktober 2024.

Weiterführende Links


Ansprechpartner


Gerd Blutke
Berlin Partner für Wirtschaft und Technologie GmbH
Tel: +49 (0)30 46302-423
E-Mail: gerd.blutke@berlin-partner.de


Dr. Jens Unruh
Wirtschaftsförderung Land Brandenburg GmbH
Tel: +49 (0)331 730 61 -311
E-Mail: jens.unruh@wfbb.de

Der 3. Aufruf zur Einreichung von Projektvorschlägen im Programm für transnationale Europäische Territoriale Zusammenarbeit, Programmgebiet Mitteleuropa (Interreg VI B CE 2021-2027) adressiert Akteure, die ab Oktober 2024 Projekte des Typs "Small Scale" einreichen möchten.

WER wird gefördert?
Akteure im Programmraum Mitteleuropa, u.a. Berlin und Land Brandenburg

WAS wird gefördert?
Projekte (ausschließlich Projekttyp "Small Scale-Project") der transnationalen Zusammenarbeit im Programmraum Mitteleuropa in den Förderschwerpunkten:

WIE wird gefördert?
Zuschuss aus dem EFRE-Fonds in Höhe von 80% der anrechenbaren Projektkosten.
Der Aufruf wird voraussichtlich im Oktober 2024 geöffnet. Detaillierte Informationen zum Aufruf werden voraussichtlich im Juni 2024 auf der Programm-Webseite bekanntgegeben.

Weiterführende Links


Ansprechpartner


Holger Zeiser
Wirtschaftsförderung Land Brandenburg GmbH
Tel: +49 (0)335 28396019
E-Mail: holger.zeiser@wfbb.de


Anke Wiegand
Berlin Partner für Wirtschaft und Technologie GmbH
Tel: +49 (0)30 46302-591
E-Mail: anke.wiegand@berlin-partner.de
 

Einreichfrist: laufend

Mit den Innovationsgutscheinen des BMWK können Sie bis zu 50 Prozent Ihrer Ausgaben für externe Beratungsleistungen abdecken. Sie zahlen nur den Eigenanteil zu den Beratungskosten. Nur die vom BMWK autorisierten Beratungsunternehmen dürfen die geförderten Leistungen erbringen.

Leistungsstufe Potenzialanalyse           max. 10 TW max. 5.500 €
Leistungsstufe Realisierungskonzept   max. 25 TW max. 13.750 €

Für einen Beratertag sind Ausgaben bis zu 1.100 Euro je Tagewerk zu 50 Prozent förderfähig. Die gesetzliche Umsatzsteuer ist nicht förderfähig. Sie ist vom Unternehmen auf den Gesamtbetrag der Beratungsleistung zu entrichten.

Den Innovationsgutschein erhalten Sie in Ihrer Region bei einem autorisierten Beratungsunternehmen.

Mit einem autorisierten Beratungsunternehmen Ihrer Wahl schließen Sie einen Beratungsvertrag ab. Dabei lösen Sie den Innovationsgutschein ein. Sie zahlen nur den Eigenanteil sowie die Umsatzsteuer auf den Gesamtbetrag der Beratungsleistung.

Weiterführende Links


Ansprechpartner


Gerd Blutke
Berlin Partner für Wirtschaft und Technologie GmbH
Tel: +49 (0)30 46302-423
E-Mail: gerd.blutke@berlin-partner.de


Dr. Jens Unruh
Wirtschaftsförderung Land Brandenburg GmbH
Tel: +49 (0)331 730 61 -311
E-Mail: jens.unruh@wfbb.de

13.08.2024   PRESSEMITTEILUNG des BMWK
Novelle des Förderprogramms „STARK“ startet 
„Glück Auf!“ für direkte investive Unternehmensförderung in den Kohleregionen 

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) schließt eine Lücke bei der Unterstützung des Strukturwandels in den Kohleregionen. Bis dato war die Verbesserung der Rahmenbedingungen für Transformation, Beschäftigungssteigerung und Wirtschaftsleistung das primäre Ziel. Unternehmen profitieren von diesen Rahmenbedingungen im zweiten Schritt. Nun ist aber auch eine direkte Unternehmensförderung möglich. Somit können noch schnellere Wirkung erzielt werden.

Für das Gelingen des Kohleausstiegs bedarf es weiterer privater Investitionen in Alternativen zur Kohleverstromung. Daher wird insbesondere die Produktion von Batterien, Solarpaneelen, Windturbinen, Wärmepumpen, Elektrolyseuren und Ausrüstung für die Abschneidung, Nutzung und Speicherung von CO₂, gefördert.

Minister Habeck: Die Unternehmen in den Revieren und an den Kraftwerksstandorten gestalten den Strukturwandel vor Ort ganz wesentlich mit. Sie schaffen und sichern Arbeitsplätze, indem sie sich und die Regionen neu erfinden oder konkret in neue Wertschöpfungsprozesse investieren. Mit der „STARK“-Novelle werden wir genau solche Transformationsprozesse fördern. Wir machen Strukturstärkungsmittel aus dem Investitionsgesetz Kohleregionen endlich auch für direkte Unternehmensförderungen und die direkte Schaffung von Industriearbeitsplätzen nutzbar. Damit setzen wir eine zentrale Maßnahme aus dem Gesamtpaket für einen verbesserten Strukturwandel in den Kohleregionen um, das wir mit den Ländern diesen Sommer beschlossen haben.

Hierfür wurde das Förderprogramm „STARK“, zur Stärkung der Transformationsdynamik und Aufbruch in den Revieren und an den Kohlekraftwerksstandorten, novelliert. Inbegriffen sind zudem weitere bürokratische Entlastungen, Verfahrenserleichterungen und Hilfestellungen. STARK ist das größte und am breitesten aufgestellte Programm im durch den Kohleausstieg bedingten Strukturwandel. Es soll sicherstellen, dass die Menschen und Regionen auch nach dem Kohleausstieg gute Perspektiven haben. Es zeigt, dass ökonomisch, ökologisch und sozialer Wandel nachhaltig gelingen kann. Die Kohleregionen werden somit sichtbare Modellregionen und können zu international weiteren Anstrengungen im Klimaschutz inspirieren.

Weitere Informationen zu STARK

Mit der neuen Förderkategorie „Transformationstechnologien“ wird der Auf- und Ausbau der Produktion von Batterien, Solarpaneelen, Windturbinen, Wärmepumpen, Elektrolyseuren und Ausrüstung für die Abschneidung, Nutzung und Speicherung von CO₂ gefördert. Dabei werden wir die beihilferechtlichen Erleichterungen der Bundesregelung für „Transformationstechnologien“ bzw. des EU-Beihilferahmens des Temporary Crisis and Transition Framework (TCTF) nutzen. Hierfür müssen Projekte bis 31.12.2025 beschieden und daher zeitnah beantragt werden. Die Erleichterungen ermöglichen eine Förderung bis zu 40 % der förderfähigen Investitionskosten. Bundesminister Habeck hatte sich intensiv und erfolgreich für die Schaffung dieser beihilferechtlichen Möglichkeiten eingesetzt.

Zusätzlich werden Antragsstellern weitere Investitionsförderungen in den Förderkategorien „Qualifikation/Aus- und Weiterbildung“, „Stärkung unternehmerischen Handelns“ und „innovative Ansätze“ eröffnet.

„STARK“ ist mit rd. 2,8 Mrd.€ derzeit die größte Bundesmaßnahme, die über das Investitionsgesetz Kohleregionen (InvkG) finanziert wird. Sie startete im Juli 2020 und läuft bis zum 31. Dezember 2038. Bislang werden über 260 Projekte in den Kohleregionen umgesetzt. Sie reichen zum Beispiel von Forschungs-, Wirtschafts- und Bildungsvernetzung im Rahmen des AI-Village für künstliche Intelligenz oder dem Wissens- und Technologietransfer für autonomen H2-basierten ÖPNV im ländlichen Raum über gemeinsame Entwicklung von Zukunftsvisionen für den Strukturwandel durch Jugendliche, bis zu bspw. Gründungsförderung oder der Gewinnung von Fachkräften. Für den verbleibenden Förderzeitraum stehen Mittel in Höhe von rd. 2,3 Mrd. € für neue Anträge zur Verfügung.

STARK wird aus den bis zu 41,09 Mrd. € finanziert, mit denen der Bund bis 2038 die Reviere und strukturschwachen Standorte von Kohlekraftwerken nach dem Investitionsgesetz Kohleregionen unterstützt.

Die Fördergebiete von STARK liegen in den noch aktiven Braunkohlerevieren – Lausitzer Revier, Rheinisches Revier und Mitteldeutsches Revier –, in den ehemaligen Braunkohlerevieren Helmstedt und Altenburger Land und in strukturschwachen Standorten von Steinkohlekraftwerken. Dazu gehören Wilhelmshaven, Unna, Hamm, Herne, Duisburg, Gelsenkirchen, Rostock, Saarlouis und Saarbrücken. Der Großteil der STARK-Mittel ist den noch aktiven Braunkohlerevieren zugeordnet.

Die betroffenen Bundesländer werden in die Zuwendungsverfahren von STARK eingebunden. Sie haben auch bei der Erarbeitung der STARK-Novelle mitgewirkt.

Die neue Förderrichtlinie (PDF, 284 KB) wurde auf der Homepage des BMWK veröffentlicht.

Die Antragstellung ist ab sofort beim BAFA möglich.

NVEST bringt Start-ups und private Investierende zusammen, die an mutige Ideen glauben. Das Förderprogramm mobilisiert mehr privates Wagniskapital von Business Angels und hilft somit Start-ups dabei, leichter einen Investierenden zu finden.

Die neue INVEST-Förderrichtlinie ist zum 6. Februar 2023 in Kraft getreten. Ab sofort können beim BAFA wieder Anträge auf INVEST-Förderung gestellt werden.

Start-ups scheitern häufig schon in der Anfangsphase, weil ihnen das nötige Wagniskapital fehlt. Genau hier setzt das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz ((BMWK) mit dem Förderprogramm INVEST an. INVEST besteht aus einem Erwerbszuschuss und einem Exitzuschuss: Mit dem Erwerbszuschuss erhalten Business Angels 25 Prozent ihrer Investition steuerfrei erstattet, wenn sie sich mit mindestens 10.000 Euro Wagniskapital an Start-ups beteiligen. Mit dem Exitzuschuss können auch Steuern auf Gewinne aus den Investments pauschal erstattet werden.

Wagniskapital mobilisieren und Zugang verbessern

Auf diese Weise unterstützt INVEST einerseits junge innovative Unternehmen bei der Suche nach einem/r Kapitalgeber/in für das benötigte Startkapital. Andererseits motiviert das Förderprogramm private Investierende – insbesondere Business Angels – überhaupt oder mehr als bisher Wagniskapital für diese Unternehmen zur Verfügung zu stellen.

Veränderte Förderbedingungen ab 6. Februar 2023

Die Förderbedingungen wurden mit der ab 6. Februar 2023 in Kraft tretenden neuen Förderrichtlinie zum INVEST-Programm wie folgt angepasst:

  • 25% Erwerbszuschuss bei direktem Anteilserwerb (bisher 20%) und bei Wandeldarlehen (bisher 10%)
  • Einführung eines „INVEST-Budgets“ in Höhe von 100.000 Euro an Erwerbszuschüssen pro Investierendem (d.h. keine weitere INVEST-Förderung mehr, wenn 100.000 Euro an Erwerbszuschüssen ausgezahlt oder bewilligt wurden)
  • 10.000 Euro Mindestinvestitionssumme (bisher 25.000 Euro)
  • 200.000 Euro maximale förderfähige Investitionssumme pro Investment
  • Begrenzung des Exitzuschusses auf 25% (bisher 80%) der Investitionssumme
  • Erweiterung der zulässigen Rechtsformen für förderfähige Unternehmen auf eingetragene Genossenschaften (eG)

31.07.2024

Grüner Klimafonds bewilligt neue Klimaschutzprojekte weltweit

Akkreditierte Partner setzen die Projekte um

(GTAI) - Der Green Climate Fund (GCF) hat die Finanzierung von 17 neuen Projekten in Höhe von insgesamt 1 Milliarde US-Dollar (US$) bewilligt. Die Entscheidung traf der Aufsichtsrat des größten Klimafonds der Welt bei seiner Sitzung Mitte Juli 2024 in Südkorea.

Damit steigt die Förderung von Klimaschutzprojekten durch den Klimafonds auf insgesamt rund 15 Milliarden US$ für 270 Projekte an, wie der GCF in einer Pressemitteilung bekannt gab.

Lesen Sie den vollständigen Artikel bei Germany Trade & Invest 

Strom, Wasserstoff, Ammoniak und Methanol: Förderung der EU für Infrastruktur

Einreichfrist: 24. September 2024, 11. Juni 2025 und 17. Dezember 2025

Die Europäische Kommission hat eine Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen veröffentlicht: Mit einer Milliarde Euro soll der Ausbau der Infrastruktur für die Versorgung mit alternativen Kraftstoffen entlang des transeuropäischen Verkehrsnetzes (TEN-V) gefördert werden. „Dies kann eine wichtige Lücke bei den massiven Investitionen schließen, die für den Aufbau einer nachhaltigen und zugänglichen Infrastruktur für Elektrofahrzeuge erforderlich sind“, sagte Verkehrskommissarin Adina Vălean, und forderte alle Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, diese Möglichkeit zu nutzen.

Die Aufforderung wurde im Rahmen der Fazilität „Connecting Europe“ (CEF) für das Verkehrsprogramm - Infrastrukturfazilität für alternative Kraftstoffe (Alternative Fuels Infrastructure Facility - AFIF) veröffentlicht. Vorschläge können bis zu einer von drei Fristen eingereicht werden: 24. September 2024, 11. Juni 2025 und 17. Dezember 2025.

Welche Projekte sind förderfähig?

Die Aufforderung bezieht sich auf den Ausbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe im Straßen-, See-, Binnenschiffs- und Luftverkehr. Zusätzlich zur Unterstützung von Stromtankstellen mit hoher Leistung und Wasserstofftankstellen werden die folgenden neuen Finanzierungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen:

  • Unterstützung von Megawatt-Ladestationen für schwere Nutzfahrzeuge
  • Unterstützung für die Strom- und Wasserstoffversorgung auf Flughäfen
  • Unterstützung von Stromversorgungs- und Ammoniak- und Methanol-Bunkeranlagen in Häfen

Wie werden die Zuschüsse vergeben?

Die eingereichten Vorschläge werden von der Europäischen Kommission und der Europäischen Exekutivagentur für Klima, Infrastruktur und Umwelt (CINEA) bewertet. Die Antragsteller erhalten die Bewertung etwa vier Monate nach Ablauf der Einreichungsfrist, und die Finanzhilfevereinbarungen werden innerhalb von neun Monaten nach Ablauf der Einreichungsfrist unterzeichnet. 

Weiterführende Links

Green-AI Hub Mittelstand

Einreichfrist: bis Ende 2025

Der Green-AI Hub Mittelstand ist Wegbereiter für die Nutzung von KI für Ressourceneffizienz und Materialeinsparung. Er richtet sich speziell an KMU: praxisnah, lösungsorientiert und direkt vor Ort. Für ein nachhaltiges Wirtschaftswachstum, die Zukunftssicherung des Mittelstands und die Umwelt, in der wir leben.

Er unterstützt ausgewählte KMU aus ganz Deutschland bei der Umsetzung eines KI-Projektes mit dem Ziel, Ressourcen einzusparen. Gemeinsam mit Ihnen entwickeln KI-Expert*innen kostenlos im Rahmen eines Pilotprojektes über sechs Monate nachhaltige KI-Lösungen für Ihr Unternehmen. Bis Ende 2025 wird der Green-AI Hub Mittelstand bis zu 20 praktische Pilotanwendungen umsetzen.

Was angeboten wird:

  • Individuelle Beratung und Unterstützung bei der Umsetzung vor Ort 
  • Entwicklung einer dauerhaften KI-Strategie für Ihren Betrieb
  • Seien Sie unter den ersten KMU, die durch moderne KI-Anwendungen direkt vor Ort Ressourcen einsparen.

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Ansprechpartner

Philipp Günther
Berlin Partner für Wirtschaft und Technologie GmbH
Tel: +49 (0)30 46302-207
E-Mail: philipp.guenther@berlin-partner.de

Dajana Pefestorff
Wirtschaftsförderung Land Brandenburg GmbH
Tel: +49 (0)331 73061-315
E-Mail: dajana.pefestorff@wfbb.de

06.02.2024 -PRESSEMITTEILUNG -Klimaschutz

Gesucht: Neue Klimaschutzprojekte in Europa Die Europäische Klimaschutzinitiative ruft den 8. Ideenwettbewerb für Klimaschutzprojekte aus und setzt neue Schwerpunkte

Einleitung

Die Projektförderung der Europäischen Klimaschutzinitiative (EUKI) geht in eine neue Runde: Der diesjährige Ideenwettbewerb startet am 6. Februar 2024. Bis zum 12. März 2024 können gemeinnützige Organisationen aus Zivilgesellschaft, Wissenschaft, Wirtschaft, Bildung und Kommunen dem europaweiten Aufruf folgen und ihre Projektskizzen über die EUKI-Webseite einreichen.

Die sechs Schwerpunktthemen in diesem Jahr sind Klimaneutrale Mobilität, Klimapolitik, CO2-Entnahme und Senken, Energiewende und klimaneutrale Gebäude, Sozialgerechter Strukturwandel sowie Nachhaltige Wirtschaft. Gefördert werden grenzüberschreitende Klimaschutzmaßnahmen, bei denen Partnerorganisationen aus mehreren europäischen Ländern zusammenarbeiten. Die EUKI fördert ausgewählte Projektideen mit jeweils zwischen 120.000 Euro bis einer Million Euro. Mehr als die Hälfte der Mittel soll in Projekte in die EUKI-Zielländer in Mittel-, Ost- und Südosteuropa, dem Baltikum sowie dem Westbalkan fließen. Teilnahmeberechtigt sind Organisationen mit Sitz in einem EU-Mitgliedsland oder in einem Land des Westbalkans.

Staatssekretär im Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Sven Giegold zum Hintergrund: Die EU will bis 2050 klimaneutral sein. Mit dem Ideenwettbewerb der Europäischen Klimaschutzinitiative geben wir Menschen vor Ort die Möglichkeit, eigene innovative Lösungen für den Klimaschutz in der gesamten EU voranzubringen. Die Europäische Klimaschutzinitiative stärkt die Zivilgesellschaft und klimafreundliche Unternehmen, gerade wo sie noch nicht so gut verankert sind. Die über 200 erfolgreichen Projekte sind daher auch ein Beitrag zu einer lebendigen Demokratie und europäischen Werten.

Die EUKI existiert seit 2017 und hat sich als bekanntes Förderprogramm erfolgreich etabliert. Mit ihren mittlerweile 203 Projekten hat sie insgesamt rund 95 Millionen Euro in den europäischen Klimaschutz investiert. Circa 440 Organisationen, Schulen, Behörden, Universitäten und gemeinnützige Unternehmen trugen bereits dazu bei, die EU-Klimaschutzziele zu erreichen und den European Green Deal umzusetzen. Sie alle sind in der EUKI-Community miteinander vernetzt. Mit den Angeboten der EUKI Academy erweitern sie ihr klimapolitisches Fachwissen und kommunizieren die Erfolgsrezepte ihrer Projekte.

Die EUKI unterstützt Ideen, die den Klimaschutz und Zusammenarbeit in Europa stärken. Dabei orientiert sich der jährliche EUKI-Ideenwettbewerb an den klimapolitischen Prioritäten und den aktuellen Herausforderungen in den Zielländern. So steht der 8. Ideenwettbewerb auch im Zeichen der Bewältigung der Energiekrise, der Umsetzung des „Fit for 55“-Pakets und des REPowerEU-Plans sowie der Entwicklung des EU-Klimarahmens für die Zeit nach 2030.

Weiterführende Informationen zur EUKI und ihren Projekten finden Sie unter https://www.euki.de.

Servicemenü

Fördermöglichkeiten im Rahmen des Masterplan Industriestadt Berlin 2022 -2026 (MPI)

Einreichfrist: Fortlaufende Einreichungsfristen

Haben Sie eine Projektidee, die den Industriestandort Berlin voranbringen wird?

Welche Projekte können gefördert werden?

„Zur Umsetzung des MPI 2022 – 2026 gewährt das Land Berlin projektbezogene Zuwendungen für Vorhaben, welche die digitale und die ökologische Transformation der Industrie sowie die Transformation der industriellen Arbeitswelt unterstützen. Es werden Projekte mit einem klaren Industriefokus gefördert, die den Zielen der MPI-Handlungsfelder „Innovation“, „Kompetenzen“, „Rahmenbedingungen“ oder „Kommunikation und Vernetzung“ entsprechen sowie sich an den definierten Handlungsschwerpunkten orientieren (vgl. MPI 2022 – 2026). Mit der Umsetzung von Projekten wird das übergeordnete Ziel verfolgt, Wettbewerbsfähigkeit und Resilienz der Industriestadt Berlin zu sichern und bestehende Potenziale zu heben und auszubauen.

Mit der Umsetzung von Projekten wird das übergeordnete Ziel verfolgt, Wettbewerbsfähigkeit und Resilienz der Industriestadt Berlin zu sichern und bestehende Potenziale zu heben und auszubauen.“

Zielgruppe

Antragsberechtigt sind Unternehmen, wirtschaftsnahe Einrichtungen (wie Vereine, Verbände, Unternehmensnetzwerke), wissenschaftliche Einrichtungen, Transfereinrichtungen. Pro Jahr sind 1-2 Fördercalls angedacht. Weitere Informationen finden Sie hier.

Ausführliche Informationen finden Sie hier.

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Ansprechpartner

Jens Woelki
Berlin Partner für Wirtschaft und Technologie GmbH
Tel: +49 (0)030 46302-259
E-Mail: jens.woelki@berlin-partner.de

Dr. Ana Tomás
Berlin Partner für Wirtschaft und Technologie GmbH
Tel: +49 (0)30 46302190
E-Mail: ana.tomas@berlin-partner.de

Maßnahmen zur Entwicklung regenerativer Kraftstoffe

Einreichfrist: Fortlaufend jeweils am 31. März und 30. September

  • Die Bundesregierung hat mit dem Klimaschutzplan 2050 für den Verkehrssektor das Ziel einer Senkung der Treibhausgasemissionen um 42 % im Zeitraum 1990 bis 2030 festgelegt. Erneuerbare Kraftstoffe können hierzu einen wesentlichen Beitrag leisten. Die vorliegende Richtlinie soll daher die Weiterentwicklung von strombasierten Kraftstoffen und fortschrittlichen Biokraftstoffen unterstützen. Über die Reduktion von Treibhausgasemissionen hinaus sollen die im Wege der Förderung gesetzten Anreize auch folgende Zielstellungen adressieren:
  • Beschleunigung des Technologie- und Innovationstransfers, um innovative Herstellungsverfahren von fortschrittlichen Biokraftstoffen und strombasierten Kraftstoffen voranzubringen,
  • Erreichung der notwendigen technologischen Reife für einen Markteintritt und Markthochlauf,
  • Förderung von Innovationen,Ausbau der bisherigen Technologieführerschaft und zugleich Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland sowie
  • Beschleunigung der Dekarbonisierung im Verkehrsbereich. 

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Ansprechpartner

Dr. Jens Unruh
Wirtschaftsförderung Land Brandenburg GmbH
Tel: +49 (0)331 730 61 -311
E-Mail: jens.unruh@wfbb.de

Wolfgang Treinen
Berlin Partner für Wirtschaft und Technologie GmbH
Tel: +49 (0)30 46302-268
E-Mail: wolfgang.treinen@berlin-partner.de

Berliner Programm für Nachhaltige Entwicklung (BENE II)

Einreichfrist: laufend

Das Berliner Programm für Nachhaltige Entwicklung (BENE II) ist ein Förderprogramm zur Förderung von Vorhaben zum Klima- und Umweltschutz, die im besonderen Interesse des Landes Berlin liegen und in Berlin realisiert werden. Die Förderschwerpunkte umfassen:

  1. Energieeffizienz
  2. Umwelt- und Energiemanagementsysteme
  3. Intelligente Energiesysteme, Netze und Speichersysteme
  4. Anpassung an den Klimawandel
  5. Schutz und Erhalt der städtischen Natur und Verringerung von Umweltverschmutzung
  6. Nachhaltige, multimodale städtische Mobilität

Das Antragsverfahren ist zweistufig – Projektskizzen können jederzeit eingereicht werden.

Weitere Informationen.

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Ansprechpartner

Robert Viebig
Berlin Partner für Wirtschaft und Technologie GmbH
Tel: +49 (0)30 46302587
E-Mail: robert.viebig@berlin-partner.de

EIC Accelerator

Einreichfrist: laufend

Ambitionierte Start-ups und einzelne kleine und mittlere Unternehmen können sich für Zuschüsse und Kapitalbeteiligungen im EIC Accelerator des Europäischen Innovationsrates (EIC) bewerben. Neben formellen Zulassungskriterien gibt es noch Faktoren, die zutreffen müssen, damit die Antragsstellung im EIC Accelerator erfolgversprechend ist. Dazu zählen eine hochrisikoreiche Innovation mit Disruptionspotential und ein motiviertes Team mit komplementären Kompetenzen. 

Der EIC Accelerator ist mit einer Förderquote von 70% und einer maximalen Zuschusshöhe von 2,5 Mio. Euro plus der Option auf Beteiligungskapital ein sehr attraktives Förderinstrument, unterliegt jedoch einer sehr starken Selektion. Es werden ausschließlich Einzelantragssteller mit hochinnovativen und risikoreichen Lösungen gefördert. Finanziert werden vor allem die späten Stadien von Forschungs- und Innovationsaktivitäten (ab Technologiereifestufen 6) sowie der Markteintritt.

Das Bewerbungsverfahren besteht aus drei Stufen. Kurzanträge in der Stufe 1 können jederzeit eingereicht werden. Nach erfolgreichem Kurzantrag können Vollanträge zu den entweder in der Kategorie "open" oder zu einer der ausgeschriebenen challenges eingereicht werden:

Neuer Stichtag für 2025: 12. März und 1. Oktober

Sofern auch der Vollantrag erfolgreich war, folgt die Einladung zu einem persönlichem Interview.

Anträge können im Funding and Tenders Portal der EU eingereicht werden.

Auf der EIC Website informiert die EISMEA mit FAQs, über die verschiedenen Phasen des Antragsprozesses.

Unternehmen aus der Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg können sich gerne an das EEN Berlin-Brandenburg wenden. Wir begleiten Sie durch den Bewerbungsprozess!

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Ansprechpartner

Mona Meyer zu Kniendorf
Berlin Partner für Wirtschaft und Technologie GmbH
Tel: +49 (0)30 46302-532
E-Mail: mona.meyerzukniendorf@berlin-partner.de

Tessa-Alexa Neuenburg
Wirtschaftsförderung Land Brandenburg GmbH
Tel: +49 (0)331 730 61-320
E-Mail: tessa.neuenburg@wfbb.de

23.08.2024   PRESSEMITTEILUNG des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz
Neue Förderrichtlinie für die Dekarbonisierung des Mittelstands
Habeck: Ein guter Tag für den Mittelstand, den Klimaschutz und Arbeitsplätze in Deutschland

Das Bundeministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat heute die neue Förderrichtlinie „Bundesförderung Industrie und Klimaschutz (BIK)“ veröffentlicht. Mit der neuen Förderung wird zukünftig vor allem der industrielle Mittelstand bei der Dekarbonisierung unterstützt. Für das Förderprogramm stehen nach derzeitiger Planung für die gesamte Programmlaufzeit circa 3,3 Milliarden Euro zur Verfügung. Der erste Förderaufruf soll voraussichtlich im September 2024 starten. Unternehmen haben dann drei Monate Zeit, ihre Projekte einzureichen.

Bundeswirtschafts- und Klimaschutzminister Habeck: „Heute ist ein guter Tag für den Mittelstand, für den Klimaschutz und für Arbeitsplätze in unserem Land. Mit der neuen Förderung ergänzen wir die Klimaschutzverträge und adressieren ausdrücklich den Mittelstand. Wir wollen gerade auch die vielen mittelständischen Produktionsbetriebe bei der Umstellung auf CO₂-arme Verfahren unterstützen.“

Das Förderprogramm soll bis 2030 laufen, es soll jährliche Förderwettbewerbe geben. Die Finanzierung erfolgt aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF). Die Bundesförderung Industrie und Klimaschutz (BIK) ergänzt als Nachfolger des Programms Dekarbonisierung in der Industrie (DDI) das Förderangebot des BMWK und ermöglicht branchen- und technologieoffen gerade auch innovativen kleineren und mittelgroßen Transformationsprojekten die Umsetzung. So kann beispielsweise die Umstellung auf Strom dort sinnvoll sein, wo heute noch fossile Brennstoffe in Prozessen genutzt werden, die hohe Temperaturen erfordern.

Die BIK tritt neben das Instrument der Klimaschutzverträge und adressiert zielgenau den Mittelstand. BIK und Klimaschutzverträge sind aufeinander abgestimmt und können nicht kumuliert werden. Die Fördermöglichkeiten starten ab einer Projektgröße von 500.000 Euro für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und einer Million Euro für große Unternehmen. Ab einem Projektvolumen von 15 Millionen Euro ist eine Kofinanzierung der Bundesländer in Höhe von 30 Prozent vorgesehen.

Näher im Detail:


Unter der BIK stehen zwei Fördermodule zur Verfügung:

1. Förderung von Dekarbonisierungsprojekten (Modul 1)

Angesprochen werden alle Industrieunternehmen, die Anlagen mit industriellen Prozessen planen oder betreiben und mindestens 40 Prozent ihrer CO₂-Emissionen in der Produktion durch Investitionen oder Forschungsprojekte einsparen wollen. Die Zuwendungsempfänger müssen eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland haben, da auch das Vorhaben in Deutschland umgesetzt werden muss. Adressaten für Modul 1 sind die Unternehmen der energieintensiven Grundstoffindustrie, wie beispielsweise die chemische Grundstoffindustrie, die Stahl- sowie Gießereiindustrie, Glasindustrie, Keramikindustrie, Papier- und Zellstoffindustrie, Zement- sowie Kalkindustrie. Die Förderung ist aber ausdrücklich nicht auf diese Bereiche beschränkt.
Die maximale Förderung im Modul 1 beträgt bis zu 200 Millionen Euro pro Unternehmen.
Das Modul 1 ist die Fortsetzung des erfolgreichen Programms „Dekarbonisierung in der Industrie“, das 29 Projekte in ganz Deutschland mit einem Volumen von rund 578 Millionen Euro gefördert hat.

2. Förderung von CCU und CCS (Modul 2)

Im Einklang mit den Eckpunkten der Carbon Management-Strategie, die am 29.05.2024 im Kabinett verabschiedet wurden und die den Umgang Deutschlands mit der Abscheidung, Speicherung und Nutzung von CO₂ (CCS/CCU) definieren, gibt es eine Fördermöglichkeit für CCS/CCU Investitions- und Innovationsvorhaben. Die Förderung ist auf schwer vermeidbare CO₂-Emissionen beschränkt. Im ersten Förderaufruf sind Investitionsvorhaben in den Sektoren Kalk, Zement und thermische Abfallbehandlung förderfähig; Innovationsvorhaben können zusätzlich auch in den Sektoren Grundstoffchemie, Glas und Keramik gefördert werden. Damit leistet die BIK einen ersten Beitrag zur Umsetzung der Eckpunkte der Carbon Management Strategie.
Investitionsvorhaben sind mit bis zu 30 Millionen Euro förderfähig; industrielle Forschungsprojekte mit bis zu 35 Millionen Euro.

Nähere Informationen zur BIK finden Sie hier.

Weitere Informationsunterlagen finden Sie nachfolgend verlinkt:

Ziel der Bundesförderung für effiziente Gebäude - Nichtwohngebäude (BEG NWG) ist es, Investitionen in Maßnahmen zu fördern, mit denen die Energieeffizienz und der Anteil erneuerbarer Energien am Endenergieverbrauch für Wärme und Kälte in Nichtwohngebäuden gesteigert und die CO2-Emissionen des Gebäudesektors gesenkt werden.

Gefördert werden die Sanierung von Nichtwohngebäuden, die sich durch eine energetisch optimierte Bauweise und Anlagentechnik auszeichnen. KMU und Großunternehmen erhalten für Ihre Maßnahmen bis zu 30 Mio. Euro Förderung pro Vorhaben - entweder als nicht rückzahlbaren Investitionszuschuss, Kredit mit Zinsverbilligung oder Teilschuldenerlass. Die BEG NWG kann in Ergänzung zur GRW-Förderung genutzt werden. Für die Nutzung des Programms ist ein Energieberater einzubinden.

Weitere Informationen zur BEG NWG finden Sie auf der Seite der KfW.

Weiterführende Links

Ansprechpartner

Mariane Quint-Kljajic
Berlin Partner für Wirtschaft und Technologie GmbH
Tel: +49 (0)30 46302-585
E-Mail: Mariane.Quint@berlin-partner.de

Dr. Jens Unruh
Wirtschaftsförderung Land Brandenburg GmbH
Tel: +49 (0)331 730 61 -311
E-Mail: jens.unruh@wfbb.de

Philipp Scherer
Berlin Partner für Wirtschaft und Technologie GmbH
Tel: +49 (0)30 46302-460
E-Mail: philipp.scherer@berlin-partner.de

Mit dem Programm „go-digital“ fördert das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Handwerksbetriebe bei der Digitalisierung.

Gefördert werden Beratungsleistungen autorisierter Beratungsunternehmen mit einem Fördersatz von 50 Prozent auf einen maximalen Beratertagesatz von 1.100 Euro. Der Förderumfang beträgt maximal 30 Tage in einem Zeitraum von einem halben Jahr.

Die Beratungsunternehmen bieten individuelle, fachliche Beratung und Umsetzung in den fünf Fördermodulen:

  • Digitalisierungsstrategie,
  • IT-Sicherheit,
  • Digitalisierte Geschäftsprozesse,
  • Datenkompetenz
  • Digitale Markterschließung

Weiterführende Links



Ansprechpartner


Dr. Jens Unruh
Wirtschaftsförderung Land Brandenburg GmbH
Tel: +49 (0)331 730 61 -311
E-Mail: jens.unruh@wfbb.de


Dr. Katharina Witte
Berlin Partner für Wirtschaft und Technologie GmbH
Tel: +49 (0)30 46302-576
E-Mail: katharina.witte@berlin-partner.de

 

 

Brandenburgischer Innovationsgutschein zur Förderung von Digitalisierungsvorhaben kleiner und mittlerer Unternehmen inklusive Handwerksbetriebe (BIG-Digital)

Schlanke, leistungsfähige Unternehmensprozesse bieten vielerlei Potential - durch sie optimieren Unternehmen an überlebenswichtigen Stellschrauben: Qualität, Zeit, Personalbindung in Administration oder an Maschinen, Fehlerquoten und damit Kosten. Diese gesteigerte Effizienz hilft Unternehmen dabei, ihre Ziele zu erreichen. Sie werden unabhängiger von äußeren Rahmenbedingungen, wie Fachkräftemangel und haben mit einer maßgeschneiderten Digitalisierungsstrategie darüber hinaus eine Antwort auf zunehmende IT-Kriminalität.

Brandenburger Unternehmen auf dem Weg zur Planung und Implementierung einer solchen Strategie zu unterstützen, ist Ziel der Richtlinie BIG-Digital. Sie bietet Unternehmen in drei separaten Modulen Fördermöglichkeiten, die auf ihre Bedarfe zugeschnitten sind.

 

Das Modul Beratung1  zielt auf die Beauftragung externer Beratungsdienstleister zur Aufdeckung von Digitalisierungspotentialen bis hin zur Erarbeitung eines Implementierungsplanes für ein nachgelagertes Digitalisierungsvorhaben.

Eine Förderung von Aufwendungen zur konkreten Umsetzung von Digitalisierungsanwendungen, einschließlich des Einsatzes von eigenem Personal, der Inanspruchnahme externer Unterstützungsleistungen sowie der erforderlichen Hard- und Software kann im Modul Implementierung2 beantragt werden.

Das Modul Schulung3 sieht eine Förderung von prozessbegleitenden Schulungen des eigenen Personals durch externe Schulungsdienstleister vor.

Informationen zur Richtlinie und zu einzureichenden Unterlagen finden Sie auf den Seiten der Investitionsbank des Landes Brandenburg.

Die Mitarbeiter/innen der WFBB in den Regionalcentern freuen sich auf ein Gespräch mit Ihnen, um gemeinsam mit Ihnen auszuloten, wie BIG-Digital bei Ihrem Digitalisierungsvorhaben greift.

 

1 : Förderhöchstsumme 50.000 Euro

2: Förderhöchstsumme 250.000 Euro

3: Förderhöchstsumme 50.000 Euro

Weiterführende Links

 

Ansprechpartner


Dr. Jens Unruh
Wirtschaftsförderung Land Brandenburg GmbH
Tel: +49 (0)331 730 61 -311
E-Mail: jens.unruh@wfbb.de

Wer ist antragsberechtigt?

Die „Förderung von Patentierung und Verwertung“ kann von Antragstellern genutzt werden, die bisher noch kein Patent angemeldet haben oder deren letzte Patentanmeldung mehr als drei Jahre zurückliegt.

Antragsberechtigt sind Unternehmen, einschließlich Handwerksbetriebe und Ingenieurbüros, mit Geschäftssitz in Deutschland, mit bis zu 250 Beschäftigten und entweder einem Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. EUR oder einer Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Mio. EUR.

Wie wird der Antrag gestellt?

Anträge für die Teilnahme an WIPANO werden direkt über das Förderportal des Bundes „easy-online“ beim Projektträger Forschungszentrum Jülich GmbH eingereicht.

WIPANO ist eine De-Minimis-Beihilfe.

Was wird gefördert?

Der Förderschwerpunkt „Patentierung - Unternehmen“ umfasst einen Förderzeitraum von 2 Jahren.
Es werden 50% der Ausgaben in den folgenden 2 Modulen erstattet:

Modul 1 - max. 10.000,- EUR Zuschuss

  • Beratung zur Schutzrechtsanmeldung
  • Prüfung der Erfindung zum Stand der Technik
  • Amtsgebühren und Ausgaben für Patentanwälte 

Modul 2 - max. 6.000,- EUR Zuschuss

  • Erstellen einer Kosten-/Nutzenanalyse
  • Marken- und Designanmeldungen 
  • Aktivitäten zur Verwertung der Erfindung
  • Patentrechtsschutzversicherung

Der Zuschuss pro Unternehmen beträgt somit maximal 16.000,- EUR.
 

Weiterführende Links

 

Ansprechpartner


Michael Schwedtke
Berlin Partner für Wirtschaft und Technologie GmbH
Tel: +49 (0)30 46302-436
E-Mail: michael.schwedtke@berlin-partner.de


Dr. Jens Unruh
Wirtschaftsförderung Land Brandenburg GmbH
Tel: +49 (0)331 730 61 -311
E-Mail: jens.unruh@wfbb.de

Bis zum 26. März 2025 können mittelständische Unternehmen sowie kooperierende Forschungseinrichtungen aus den teilnehmenden Ländern und Regionen Anträge auf Förderung für ihre innovativen marktorientieren Forschungs- und Entwicklungsprojekte einreichen.

Was wird gefördert?

FuE-Kooperationsprojekte von Unternehmen oder von Unternehmen und Forschungseinrichtungen zur Entwicklung innovativer Produkte, Verfahren oder technischer Dienstleistungen mit hohem Markpotential, ohne Einschränkung auf bestimmte Technologien und Branchen.

Wer wird gefördert?

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU), weitere mittelständische Unternehmen, nichtwirtschaftlich tätige Forschungseinrichtungen als Kooperationspartner von Unternehmen (gemäß Richtlinien der beteiligten Länder/Regionen)

Wie wird gefördert?

Für deutsche Antragstellende erfolgt die Zuwendung als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form einer Anteilsfinanzierung bezogen auf die zuwendungsfähigen Kosten.

Welche Länder?

Aktuell: Belgien (Flandern + Wallonien), Brasilien, Deutschland, Luxemburg, Österreich, Tschechische Republik und Türkei.

Weiterführende Links

Ansprechpartner


Mona Meyer zu Kniendorf
Berlin Partner für Wirtschaft und Technologie GmbH
Tel: +49 (0)30 46302-532
E-Mail: mona.meyerzukniendorf@berlin-partner.de


Tessa-Alexa Neuenburg
Wirtschaftsförderung Land Brandenburg GmbH
Tel: +49 (0)331 730 61-320
E-Mail: tessa.neuenburg@wfbb.de
 

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung richtet gemeinsam mit Partnern das Wissenschaftsjahr 2025 – Zukunftsenergie aus. Über die Förderrichtlinie sollen interaktive Formate der Wissenschaftskommunikation gefördert werden, die Bürgerinnen und Bürgern Einblicke in die neuesten Erkenntnisse und Lösungsstrategien der Wissenschaft zu Zukunftstechnologien geben, die Bedeutung der Energiewende vermitteln und Räume für den Austausch mit der Wissenschaft schaffen. 

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) richtet gemeinsam mit Partnern aus Wissenschafts-, Bildungs- und Kultureinrichtungen sowie Akteuren aus Politik, Zivilgesellschaft, Wirtschaft und Medien seit dem Jahr 2000 die Wissenschaftsjahre aus. 
Ziel der Wissenschaftsjahre ist es, Bürgerinnen und Bürger in vielfältigen Formaten in einen Dialog mit Wissenschaft und Forschung zu bringen und die Öffentlichkeit noch stärker für Wissenschaft zu interessieren. Die Wissenschaftsjahre zielen auch darauf ab, die Methoden der Wissenschaftskommunikation weiterzuentwickeln.
2025 widmet sich das Wissenschaftsjahr der Zukunftsenergie und wird interaktive Formate zu Zukunftstechnologien und Räume für Austausch mit der Wissenschaft schaffen.

Zuwendungszweck

Zuwendungszweck dieser Förderrichtlinie ist es, Vorhaben der Wissenschaftskommunikation im Themenfeld Zukunftsenergie anzuregen, die besonders niedrigschwellige Beteiligungsangebote schaffen und in ihrer Wirkungsdimension vor allem dialogorientiert beziehungsweise partizipativ ausgerichtet sind. 
Das Wissenschaftsjahr organisiert sich inhaltlich in die vier folgenden Themenfelder: 

  1. Lösungen für die Energiewende: Forschung zu Zukunftstechnologien
  2. Energie im globalen Kontext: Geopolitische Perspektive
  3. Zukunft der Energie im Alltag: Partizipation und Bildung
  4. Transformationen in der Energieversorgung: Historische und gesellschaftliche Perspektive

Gegenstand der Förderung

Gefördert werden Vorhaben, die sich mit den oben skizzierten Themenfeldern des Wissenschaftsjahres 2025 – Zukunftsenergie befassen. Gefördert werden:

  • Dialog- und Partizipationsformate 
  • Informations- und Vermittlungsformate 
  • Online- und Gamificationformate 
  • Reallabore und vergleichbare Formate
  • Künstlerische und kulturelle Projekte

Insbesondere werden gefördert:

  • Niedrigschwellige Projekte, die Zielgruppen adressieren, die bislang nur wenig Berührungspunkte mit Wissenschaft hatten. 
  • Methodisch innovative Formate, die Methoden der Wissenschaftskommunikation weiterentwickeln.
  • Formate, die lösungsorientiert für Energietechnologien begeistern und die zur Arbeit im Bereich Energie motivieren. 
  • Formate, die das Verständnis für die Energieforschung und den Prozess wissenschaftlichen Arbeitens erhöhen.
  • Vorhaben, die über das Wissenschaftsjahr hinaus weitergeführt werden können.  

Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind staatliche und nichtstaatliche Hochschulen, außeruniversitäre Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen mit Forschungsschwerpunkt in den oben genannten Themenfeldern, Kultur- und Bildungseinrichtungen, Einrichtungen der Wissensvermittlung, Akademien, nichtstaatliche Organisationen (zum Beispiel Vereine, Verbände, Stiftungen) und Kommunen (Städte, Landkreise, Gemeinden), öffentliche Einrichtungen der Vermittlungsarbeit (z.B. Stadtteilzentren, Bibliotheken, Jugendzentren, Einrichtungen der Erwachsenenbildung, außerschulische Lernorte etc.). Antragsberechtigt sind weiterhin Start-Ups und Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit einem ausgewiesenen Schwerpunkt auf Wissenschaftskommunikation, Forschung, Wissensvermittlung und/oder Bildungsarbeit, insbesondere auch Sozialunternehmen (Social Entrepreneurs). Eine interdisziplinäre Zusammenarbeit unterschiedlicher Akteure in Form von Verbundprojekten ist möglich. 

Die Vorhaben können mit einer Zuwendung von 30 000 Euro bis 100 000 Euro gefördert werden. 

Kontakt

Maria Habigsberg (fachlich-inhaltliche Fragen)
Telefon: +49 30 67055 785
E-Mail: maria.habigsberg@dlr.de

Carola Hänel (administrative Fragen)
Telefon:  49 30 67055 782
E-Mail: carola.haenel@dlr.de